Inhalt
Hinweis
Achtung! Bereitschaftsdienst ist kein Reparaturdienst!
Mieter, die den Bereitschaftsdienst unberechtigt nutzen, haben die Kosten dafür zu tragen. Den Bereitschaftsdienst bitte nur bei einer Havarie in Anspruch nehmen!
Nicht zu den Havarien gehören: tropfende Wasserhähne, einzelne zu entlüftende Heizkörper, Verstopfungen von Waschbecken und Badewannenabflüssen, defekte Lichtschalter und Steckdosen, Ausfall einer einzelnen Glühlampe oder Treppenhausbeleuchtung, Ausfall der Klingelanlage
Bei einer Havarie außerhalb der Servicezeiten bzw. an Sonn– und Feiertagen, melden Sie sich bitte direkt an diese Handwerksbetriebe! Dazu ist kein Auftrag der GWG erforderlich!


